Hessenweiter Streik der Busfahrer

Soeben erreichte uns ein Schreiben des Busbetriebs "Medenbach", der für die Schülerbeförderung unserer Schule zuständig ist.
Dies möchten wir Ihnen gerne so zur Kenntnis geben:

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Derzeit findet aktuell ein hessenweiter Streik der Busfahrer statt, der seitens ver.di immer weiter ausgeweitet wird. Wir möchten Sie auf diesem Wege informieren, dass auch unsere Mitarbeiter/innen im Fahrdienst des Standortes in Schöffengrund-Schwalbach beabsichtigen, ab Montag, den 25.11.2019 dem Streikaufruf zu folgen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass unsere Niederlassung ab Montag vollständig bestreikt wird, so dass sämtliche Linien 160, 170, 171, 172, 173, 174, 177, 180, 181, 182, 185, 203, 310, 311, 312, 313 betroffen sind und voll umfänglich nicht verkehren werden. Weiterhin werden auch Schwimmbadfahrten und/oder freigestellte Schülerverkehr ab diesem Standort nicht stattfinden können.
Wir werden Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen, sobald sich an der geschilderten Situation etwas ändern sollte und die Verkehrsleistungen wieder aufgenommen werden.
Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Diesbezüglich möchten wir Ihnen ein Schreiben des Staatlichen Schulamts ebenfalls zur Kenntis geben:
 
Es ist bedauerlich, wenn beispielsweise wegen eines Streiks die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel für den Transport zur Schule nicht zur Verfügung stehen. Dass dies vielfach für die Eltern eine Herausforderung darstellt, steht außer Zweifel. Denn deren Aufgabe ist es auch in solchen Fällen, dafür zu sorgen, dass ihr Kind den Unterricht besuchen kann.
Hintergrund ist, dass in Hessen laut Artikel 56 Abs. 1 der Hessischen Verfassung allgemeine Schulpflicht besteht. Präzisiert wird dies in § 69 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes: „Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen (…) teilzunehmen (…).“
In der Praxis werden in solchen Fällen häufig Fahrgemeinschaften gebildet oder Kinder zu Fuß – ggf. in Begleitung Erwachsener – zur Schule geschickt. Da die Streiks in diesem Fall angekündigt sind, besteht für die Eltern zumindest die Chance, entsprechende Absprachen im Vorfeld zu treffen und den morgendlichen Ablauf vorab anzupassen.
Einer Schule stehen hingegen keine eigenen Transportmittel zur Verfügung, da nicht diese, sondern der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig ist.